Zertifizierung nach Bauregelliste

Die Bauregelliste ist seit November 2003 veröffentlich und gültig. In der Bauregelliste A, 3.3.1.2 sind Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen nun als ein Bauprodukt mit dem Übereinstimmungsnachweis ÜZ aufgeführt. Das bedeutet, dass nur noch Binder solcher Hersteller eingebaut werden dürfen, die einer Fremdüberwachung durch ein anerkanntes Überwachungsinstitut unterliegen und die eine Zertifizierung nachweisen können.

Plocher Holzbau erfüllt mit der Fremdüberwachung durch die Universität Karlsruhe und der Erteilung des Übereinstimmungszertifikats Reg. Nr. 6 / 79 beide Voraussetzungen.

Zertifizierung nach Bauregelliste

 

Gütezeichen Nagelplattenprodukte RAL-GZ 601

Plocher Holzbau ist ausgezeichnet
mit dem Gütezeichen Nagelplatten-
produkte RAL-GZ 601.
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